So erhalten Sie Ihr Hilfsmittel über die Krankenkasse

Schritte zur Kostenübernahme für ein Optelec-Gerät
Wenn eine herkömmliche Brille nicht mehr ausreicht, können Hilfsmittel den Alltag erleichtern. Viele unserer Lösungen für sehbehinderte Menschen werden von der Krankenkasse übernommen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Hilfsmittel über Ihre Versicherung erhalten.
Schritte zur Kostenübernahme
1. Beratung & Erprobung des Hilfsmittels
Unsere spezialisierten Berater bieten eine kostenlose und unverbindliche Beratung an. Sie können verschiedene Hilfsmittel testen – entweder bei sich zu Hause oder mit Ihrem Optiker. Basierend auf Ihrem Bedarf erstellen wir einen Testbericht, der die Notwendigkeit des Hilfsmittels bestätigt.
2. Ärztliche Verordnung
Ihr Augenarzt stellt eine Verordnung für das Hilfsmittel aus. Der Testbericht unterstützt ihn dabei, das passende Gerät auszuwählen und den Bedarf zu begründen.
3. Antrag bei der Krankenkasse
Senden Sie uns die ärztliche Verordnung zu. Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse, um eine schnelle Bewilligung zu gewährleisten.
4. Lieferung & Einweisung
Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse wird das Hilfsmittel geliefert. Unser Team oder Ihr Optiker stellt das Gerät auf und weist Sie ausführlich in die Bedienung ein.uns einreichen.
Zentrale – Optelec GmbH
📍 Fritzlarer Straße 25, 34613 Schwalmstadt
📧 E-Mail: info@optelec.de
📞 Telefon: +49669196170
📠 Fax: +49 (0)6691 9617-27